Der Weg zum Rettungssanitäter

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist in Deutschland eine Qualifikation innerhalb des Rettungsdienstes. Als Rettungssanitäter können Sie im qualifizierten Krankentransport, als auch in der Notfallrettung eingesetzt werden. In der Notfallrettung versorgen Sie zusammen mit Notfallsanitäter und dem Notarzt den Patienten am Einsatzort. Im qualifizierten Krankentransport sind Sie als Teamleiter verantwortlich für den Patienten.

Anmeldung & Rückfragen:
BRK Bezirksverband Oberbayern
Fr. Wolfertstetter
089/627138-15
wolfertstetter@bvobb.brk.de

Mit einer Ausbildungsdauer von 520 Stunden bietet diese Bildungsform den Einstieg in die aktive Notfallrettung. 

  • Fachlehrgang 
  • Klinikpraktikum 
  • Rettungswachenpraktikum 
  • Abschlusswoche Rettungssanitäter 
Fachlehrgang

Der Fachlehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. 

Voraussetzungen

Personen, die

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens den Abschluss der Mittelschule oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • an einer Erste Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr) teilgenommen haben,
  • ihre Zuverlässigkeit in Form eines Führungszeugnisses oder alternativ einer Eidesstattlichen Erklärung nachgewiesen haben und
  • gesundheitlich für die Tätigkeit geeignet sind
Klinikpraktikum

Das Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind. 

Rettungswachenpraktikum

Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse

Abschlusslehrgang

Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden.

Voraussetzungen

Personen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Aktueller ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung